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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boegli Wagatex Engineering AG

  1. Allgemeines
    1. Boegli Wagatex Engineering AG, Hofmattstrasse 14, CH-3360 Herzogenbuchsee (nachstehend „Boegli Wagatex“) verkauft und liefert Handelsware und eigene Produkte auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bestimmungen kommen nur zur Anwendung, wenn Boegli Wagatex dies schriftlich bestätigt.
    2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zeitlich unbeschränkt, unter Vorbehalt von Änderungen gemäss Ziffer 19.
    3. Boegli Wagatex nimmt Bestellungen freibleibend entgegen. Der Vertrag mit dem Kunden oder der Kundin (nachfolgend Besteller genannt) kommt erst mit Zustellung der schriftlichen Auftragsbestätigung von Boegli Wagatex zustande.
  2. Produkte
    Inhalt und Umfang der von Boegli Wagatex zu liefernden Produkte sind in der Auftragsbestätigung abschliessend bestimmt.
  3. Montage
    Ohne ausdrückliche anderslautende schriftliche Bestimmung gilt, dass der Besteller die Montage der gelieferten Produkte selbst vornimmt und auch dafür haftet. Für Beschädigungen während der Montage und Beschädigungen aufgrund mangelnder oder falscher Montage haftet der Besteller.
  4. Technische Angaben / Farbtreue
    1. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie durch Boegli Wagatex in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert werden.
    2. Angaben zu Waren und/ oder Dienstleistungen auf der Boegli Wagatex-Internetseite, in Prospekten, Katalogen und vergleichbaren Unterlagen sind nicht verbindlich, Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
    3. Soweit die bestellten Produkte farbig ausgeführt sind, beruht die farbige Ausgestaltung auf den Angaben des Bestellers. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass es im Verlaufe der Zeit zu Farbabweichungen kommen kann, insbesondere an Orten, an denen die Produkte starken Witterungen ausgesetzten sind. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
  5. Preise
    1. Der Preis versteht sich als Nettopreis exklusive Mehrwertsteuer, Fracht, Transportversicherung und etwaiger Verzollungskosten.
    2. Zuschläge für Express-Sendungen werden separat verrechnet.
    3. Aktionspreise gelten nur für Bestellungen innerhalb des angegebenen Zeitraumes und solange Vorrat.
  6. Transport und Verpackung
    1. Falls gemäss Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, wird der Transport von Boegli Wagatex organisiert und avisiert. Bei kleineren Sendungen wird die Ware per Post versendet, ansonsten mit einem Camion. Der Besteller trägt alle Kosten des Transportes.
    2. Boegli Wagatex übernimmt keine Haftung für den Transport. Beschädigungen an der Ware oder Verlust müssen vom Besteller sofort beim Transporteur geltend gemacht werden.
    3. Holt der Besteller die Produkte selbst ab, verpflichtet sich Boegli Wagatex, diese zum vereinbarten Zeitpunkt in transportgerechter Verpackung verladebereit zur vertragsgemässen Abholung durch den Besteller zur Verfügung zu stellen. Boegli Wagatex bestimmt in der Auftragsbestätigung die Verpackungskosten, wenn der Besteller die Produkte selbst abholt oder abholen lässt.
  7. Liefertermine und Lieferfristen
    1. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine erfolgen unter dem Vorbehalt der zeitgerechten und ordnungsgemässen Belieferung von Boegli Wagatex mit den zur Herstellung der Vertragswaren erforderlichen Materialien.
    2. Werden Lieferfristen festgelegt, beginnen diese ab Zustellung der Auftragsbestätigung an den Besteller.
    3. Sind die Lieferverzögerungen durch Umstände, welche nicht Boegli Wagatex zu vertretenden hat, bedingt, steht Boegli Wagatex nur dafür ein, wenn der Besteller nicht zeitgerecht informiert wurde und Boegli Wagatex trotz gebotener Sorgfalt die Verzögerung nicht abwenden konnte.
  8. Zahlungsbedingungen
    1. Der Besteller verpflichtet sich, die Zahlung gemäss Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.
    2. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er nach Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins in Höhe des Verzugszinssatzes nach OR 104 Abs.1, also 5% p.a., zu entrichten.
  9. Änderungen der Bestellung
    Änderungen der Bestellung nach Zustellung der Auftragsbestätigung führen automatisch zu einer neuen Auftragsbestätigung. Boegli Wagatex ist in diesem Fall berechtigt, die Mehrkosten zu verrechnen. Solange die neue Auftragsbestätigung dem Besteller nicht zugestellt ist, behält die ursprüngliche Bestätigung ihre Gültigkeit.
  10. Eigentumsvorbehalt
    Boegli Wagatex bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Produkte, bis diese vollständig bezahlt sind.
  11. Übergang von Nutzungen und Gefahr
    1. Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit der Übergabe an den Transporteur bzw. an den Besteller oder dessen Transporteur auf den Besteller über.
    2. Boegli Wagatex verpflichtet sich, den Besteller zu informieren, sobald die Ware zum vereinbarten oder allenfalls verzögerten bestätigten Termin bereitsteht. Der Besteller verpflichtet sich, die Produkte per vereinbartem bzw. bestätigtem Liefertermin zu übernehmen. Allfällige Mehrkosten durch eine verspätete Übernahme der Produkte gehen zu Lasten des Bestellers.
  12. Spezifikation Produkte / Rückgaberecht
    1. Bei den von Boegli Wagatex gelieferten Waren handelt es sich um speziell nach den Vorgaben vom Besteller angefertigte Produkte, welche anderweitig in aller Regel nicht verwendbar sind. Ein Rückgaberecht entfällt.
    2. Der Besteller ist allein für die Einhaltung der am Ort der Montage anwendbaren Bau- und Sicherheitsvorschriften zuständig. Boegli Wagatex sichert einzig die Spezifikationen in der Auftragsbestätigung zu.
  13. Prüfung und Abnahme
    1. Der Besteller hat unverzüglich bei Anlieferung der Produkte eine optische Überprüfung der gelieferten Produkte (Sichtprüfung) auf Beschädigungen der Verpackung und der gelieferten Waren vorzunehmen und etwaige Beschädigungen dem Spediteur und Boegli Wagatex unverzüglich zu melden.
    2. Zusätzlich zur Sichtprüfung bei Anlieferung hat der Besteller Lieferungen von Boegli Wagatex spätestens innert fünf (5) Arbeitstagen auf Übereinstimmung mit den Spezifikationen zu prüfen (Abnahmeprüfung). Etwaige Mängel sind von Besteller in einem Fehlerprotokoll festzuhalten, wobei festgesellte Mängel im Protokoll als geringfügig oder erheblich zu qualifizieren sind. Das Fehlerprotokoll ist von Besteller unverzüglich an Boegli Wagatex zu übermitteln.
    3. Unterlässt der Besteller die fristgemässe Durchführung der Abnahmeprüfung und Sichtprüfung, so gelten die Lieferungen und Leistungen – unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel – als genehmigt.
  14. Garantie / Gewährleistung / Haftung
    1. Voraussetzung für den Ersatz sowie ggf. für weitere Ansprüche des Bestellers ist in jedem Fall, dass dieser seiner Prüfungs- und Abnahmepflicht nach Ziff.13 dieser Vereinbarung nachgekommen ist.
    2. Boegli Wagatex sichert die Spezifikationen und Eigenschaften im Neuzustand gemäss Auftragsbestätigung zu, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die von Boegli Wagatex hergestellten Netze textile Erzeugnisse sind, welche durch UV-Einstrahlung in ihren Eigenschaften beeinträchtigt werden, selbst wenn sie mit einem UV-Stabilisator versehen sind.
    3. Die Produkte von Boegli Wagatex sind vielfältig einsetzbar. Gestützt darauf kann Boegli Wagatex für die Lebensdauer keine Garantie übernehmen.
    4. Bei wesentlichen Mängeln, welche fristgerecht festgestellt und mitgeteilt werden, hat Boegli Wagatex innerhalb einer Frist von 30 Werktagen auf eigene Kosten neue Produkte zu liefern.
    5. Boegli Wagatex schliesst – soweit rechtlich möglich – jede Haftung für Mangelfolgeschäden (Personen – und Sachschäden) aus.
    6. Ausgeschlossen wird jede Haftung für fehlerhafte Rohstoffe, für nicht fachgerechte Montage der gelieferten Waren, für Schäden wegen mangelhafter Wartung, bei Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften und bei nicht sachgemässem Einsatz der Produkte.
  15. Höhere Gewalt
    Keine der Parteien haftet für eine verzögerte Erfüllung oder die Nichterfüllung ihrer vertragsgemässen Verpflichtungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung das Ergebnis eines Ereignisses höherer Gewalt ist. Höhere Gewalt bedeutet ein Ereignis, das von der betroffenen Partei zum Zeitpunkt der Vertragsausführung nicht vorhersehbar war, unvermeidbar ist und ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt.
  16. Urheberrecht
    Die ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Patenten, Designrechten, Marken, Logos, Fotos und Texten von Boegli Wagatex im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten – unabhängig davon, ob sie in Ausstellungs­, Verkaufsförderungs- und POS-Material oder auf Internetseiten, in Prospekten, Flyern oder anderweitig enthalten sind – liegen ausschliesslich bei Boegli Wagatex.
  17. Datenschutz
    Boegli Wagatex versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit es zur ordnungsgemässen Leistungserbringung (Bestellabwicklung) unbedingt erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung seiner Daten in diesem Umfang einverstanden.
  18. Besondere Bedingungen
    Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.
  19. Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen
    Die Einführung von Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bestehenden Kunden zeitgerecht mitgeteilt.
  20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. Das Vertragsverhältnis zwischen Boegli Wagatex und dem Besteller untersteht Schweizer Recht.
    2. Gerichtsstand ist Bern.

 

Herzogenbuchsee, 01.07.2019/Version 2019/1